Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 20. April 2026 · Version 2026.1
1. Geltungsbereich und Vertragssprache
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der SaaS-Plattform „rinqo“ (nachfolgend „Plattform“) unter den Domains rinqo.de und agents.rinqo.de, betrieben von Sven Pflüger, Geschäftsbezeichnung „rinqo“ (nachfolgend „rinqo“ oder „wir“), zwischen rinqo und dem registrierten Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „du“).
(2) rinqo richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, rinqo hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Vertragssprache ist Deutsch; die deutsche Fassung ist bei Abweichungen zu Übersetzungen maßgeblich.
2. Nutzungsgrenzen und Branchenausschlüsse
(1) Die Plattform ist derzeit für die Verarbeitung besonders sensibler Daten und Hochrisiko-Anwendungen nicht freigegeben. Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nicht für folgende Zwecke einzusetzen, solange keine individualvertragliche Freigabe durch rinqo vorliegt:
- Verarbeitung von Daten gemäß Art. 9 DSGVO (Gesundheitsdaten, genetische oder biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung, Daten zur sexuellen Orientierung, religiöse oder politische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, rassische oder ethnische Herkunft), sofern nicht eine schriftliche Zusatzvereinbarung besteht;
- Tätigkeiten, die einer strafbewehrten Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegen (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Hebammen, Steuerberater, Notare, Sozialarbeiter), ohne ausdrückliche Einhaltung der Vorgaben aus Abschnitt 10 des Auftragsverarbeitungsvertrags;
- Tätigkeiten im Anwendungsbereich des § 8a BSIG (Kritische Infrastrukturen / KRITIS), der NIS2-Richtlinie oder der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA), sofern nicht eine individuell verhandelte Zusatzvereinbarung inklusive erweiterter TOM und Meldeketten geschlossen wurde;
- Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne von Art. 6 und Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), insbesondere in den Bereichen biometrische Identifikation, kritische Infrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung mit Leistungsbewertung, Beschäftigung und Personalauswahl, Zugang zu wesentlichen privaten oder öffentlichen Leistungen, Strafverfolgung, Migration, Grenz- und Asylmanagement sowie Justiz und demokratische Prozesse;
- Nutzung als Hauptkommunikationskanal mit Minderjährigen unter 16 Jahren;
- KI-gestütztes Social Scoring, manipulative Beeinflussung oder Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit im Sinne von Art. 5 EU AI Act;
- automatisierte Vertragsannahme, Kündigung, Schadens- oder Bonitätsentscheidungen mit Rechtswirkung (Art. 22 DSGVO) ohne qualifizierte menschliche Nachkontrolle.
(2) Für besonders regulierte Bereiche (z.B. Kreditinstitute im Anwendungsbereich der MaRisk / BAIT / DORA, Versicherungen nach VAIT, Gesundheitseinrichtungen nach § 393 SGB V) benötigen wir vor Vertragsschluss eine schriftliche Freigabe und regelmäßig ein erweitertes Sicherheitskonzept. Bis dahin sind solche Einsätze untersagt.
(3) Der Kunde verpflichtet sich weiter, die Plattform nicht für rechtswidrige Inhalte, für unverlangte Werbung (§ 7 UWG), für das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen Dritter oder zur Erzeugung täuschender Deepfakes ohne die nach Art. 50 EU AI Act erforderliche Kennzeichnung zu nutzen.
3. Registrierung und Konto
(1) Die Nutzung der Plattform setzt die Registrierung eines Kundenkontos und die Angabe wahrheitsgemäßer, vollständiger Daten voraus. Der Kunde hält die Daten während der gesamten Vertragsdauer aktuell.
(2) Der Kunde ist für den vertraulichen Umgang mit Zugangsdaten, API-Schlüsseln und Webhook-Secrets verantwortlich. Ein Verdacht auf Kompromittierung ist uns unverzüglich unter security@rinqo.de zu melden.
(3) Der Kunde sichert zu, dass die Person, die die Registrierung durchführt, zur Begründung von Verträgen für den Kunden berechtigt ist.
4. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) rinqo stellt dem Kunden eine cloudbasierte Plattform zur Verfügung, über die der Kunde konfigurierbare KI-Agenten (aktuell: Chat-Agent, Telefon-Agent und E-Mail-Agent) einrichten und betreiben kann. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gewählten Plan-Ausprägung sowie der jeweils gültigen Produktbeschreibung auf rinqo.de.
(2) rinqo entwickelt die Plattform fortlaufend weiter. Funktionen können hinzukommen, geändert oder durch gleichwertige ersetzt werden, solange der Hauptleistungsumfang des gewählten Plans erhalten bleibt.
(3) Die Plattform stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung. Auswahl, Konfiguration, Inhalte und der konkrete Einsatz der KI-Agenten liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
5. Pläne, Credits und Telefonnummern
(1) rinqo bietet vier gewerbliche Pläne und ein Prepaid-Modell an:
- Prepaid / Guthaben: 0,25 € netto je Credit, Mindestaufladung 20 € netto, Guthaben verfällt 12 Monate nach Aufladung;
- Starter: 99 € netto/Monat, 500 Credits/Monat;
- Pro: 349 € netto/Monat, 2.000 Credits/Monat, einmaliger 30-Minuten-Einrichtungscall inklusive;
- Business: 799 € netto/Monat, 6.000 Credits/Monat, 60-Minuten-Experten-Setup inklusive;
- Enterprise: ab 1.499 € netto/Monat, Volumen und Konditionen individuell.
- Add-On Profi-Modus: 19 € netto/Monat, zu jedem Plan (einschließlich Guthaben) zubuchbar, monatlich kündbar.
(2) Ein Credit entspricht einer Telefonminute, fünf Chat-Nachrichten, zwei E-Mails oder drei WhatsApp-Nachrichten. Telefonminuten werden je angefangene Minute pro Anruf abgerechnet; jeder angenommene Anruf verbraucht mindestens einen Credit. Nicht verbrauchte Abo-Credits verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats.
(3) Bei Überschreitung des Monatskontingents wird ein Overage-Preis pro Credit fällig: 0,25 € netto (Starter), 0,20 € netto (Pro), 0,15 € netto (Business) bzw. individuell (Enterprise). Zum Schutz vor unbeabsichtigten Kosten ist der Overage-Verbrauch je Plan auf ein monatliches Maximum begrenzt; bei Erreichen wird die Leistung bis zum nächsten Abrechnungszeitraum oder einer Guthaben-Aufladung pausiert.
(4) Telefonnummern werden als Drittleistung über einen EU-Telefonie-Vorleister bereitgestellt und zu 5 € netto/Monat je Nummer (zuzüglich einmaliger 9 € netto Einrichtungsgebühr je Nummer) an den Kunden weitergegeben. Nutzungsabhängige Telefonie-Kosten sind in den Credits enthalten.
(5) Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Änderungen der Preise und Credit-Sätze werden mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 60 Tagen per E-Mail angekündigt; der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.
6. Zahlung, Verzug und Stornierung
(1) Die Abrechnung erfolgt für Abos monatlich im Voraus und für Prepaid-Guthaben zum Zeitpunkt der Aufladung. Zahlungsabwicklung erfolgt über einen EU-Zahlungsdienstleister.
(2) Rechnungen sind sofort fällig. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, den Zugang zur Plattform nach vorheriger Mahnung mit angemessener Nachfrist zu sperren und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
(3) Bereits geleistete Zahlungen für Abo-Leistungen oder Prepaid-Guthaben werden nach Vertragsbeginn nicht zurückerstattet, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.
(4) Der Kunde kann eine automatische Guthaben-Aufladung (Auto-Aufladung) aktivieren. Ist sie aktiviert, wird bei Erschöpfung des Guthabens während einer laufenden Nutzung der vom Kunden festgelegte Aufladebetrag (mindestens 20 € netto) automatisch über die hinterlegte Zahlungsmethode abgebucht. Der Kunde kann die Auto-Aufladung jederzeit im Kundenkonto deaktivieren; bereits ausgelöste Abbuchungen bleiben unberührt. Für so erworbene Credits gelten die Prepaid-Regelungen aus Abschnitt 5.
7. Laufzeit, Kündigung und Fristen
(1) Abos haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat (bei Jahresabos: zwölf Monate) und verlängern sich jeweils um einen gleich langen Zeitraum, sofern sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums über das Kundenportal gekündigt werden. Eine Kündigung per E-Mail an kontakt@rinqo.de ist ebenfalls zulässig.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für rinqo insbesondere bei erheblichem Verstoß gegen Abschnitt 2 oder bei nachhaltiger Zahlungsunfähigkeit vor.
8. Verfügbarkeit und Wartung
(1) rinqo strebt eine monatliche Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Jahresmittel an, gemessen an der für den Kunden bestimmungsgemäß nutzbaren Zeit. Nicht eingerechnet werden geplante Wartungsarbeiten (angekündigt mit mindestens 48 Stunden Vorlauf, nach Möglichkeit nachts zwischen 02:00 und 05:00 Uhr Europa/Berlin) sowie Beeinträchtigungen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt, Drittanbieter-Ausfälle, DDoS-Angriffe).
(2) Weitergehende Service-Level werden nur in individuell verhandelten Enterprise-Verträgen zugesagt.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde
- stellt sicher, dass die in die Plattform eingespeisten Inhalte (Wissensdatenbank, Prompts, Kundenlisten) rechtmäßig erhoben und frei von Rechten Dritter sind;
- erfüllt seine eigenen Informations-, Transparenz- und Einwilligungspflichten gegenüber seinen Endnutzern (DSGVO Art. 13, § 25 TDDDG, § 9 TDDDG bei Aufzeichnungen, Art. 50 EU AI Act, branchenspezifische Regelungen);
- kontrolliert und veröffentlicht KI-Agent-Ausgaben nur, nachdem er sie in seiner Verantwortung geprüft hat;
- meldet Sicherheitsvorfälle in seinem Einflussbereich unverzüglich unter security@rinqo.de.
10. KI-Output, Gewährleistung und Nutzung generativer Modelle
(1) Die Plattform nutzt generative KI-Modelle. Diese können fehlerhafte, unvollständige oder erfundene Aussagen erzeugen („Halluzinationen“). rinqo schuldet daher keine inhaltliche Richtigkeit der Agent-Antworten, sondern nur die Bereitstellung der Plattform nach dem jeweiligen Stand der Technik.
(2) Der Kunde darf Agent-Ausgaben nicht als alleinige Grundlage für rechtlich, medizinisch, finanziell, steuerlich oder sicherheitsrelevant erhebliche Entscheidungen verwenden. Solche Entscheidungen liegen ausschließlich beim Kunden oder bei einer qualifizierten Fachperson.
(3) Soweit das anwendbare Recht dies zulässt, wird die Gewährleistung für Mängel auf Nacherfüllung (Beseitigung oder Neubereitstellung) beschränkt. Eine verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Var. 1 BGB analog) wird ausgeschlossen.
(4) rinqo verwendet Kunden- und Endkundeninhalte nicht zum Training externer Basismodelle. Anonymisierte Aggregat-Statistiken zum Zweck der Produkt- und Qualitätsverbesserung sind zulässig.
11. Rechte an Inhalten
(1) Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm in die Plattform eingebrachten Inhalten. Er räumt rinqo das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte Recht ein, diese Inhalte zu den Zwecken des Vertrages zu vervielfältigen, zu speichern und zu verarbeiten.
(2) rinqo behält sich alle Rechte an der Plattform, der Marke, den Templates und den technischen Konfigurationen vor. Eine Bearbeitung, Dekompilierung oder das Erstellen abgeleiteter Produkte ist untersagt.
12. Haftung
(1) rinqo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach auf die in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis vom Kunden gezahlten Netto-Entgelte beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Betriebsunterbrechungen sowie Ansprüche Dritter, die aus dem Inhalt eines KI-Agent-Outputs oder aus dem Einsatz der Plattform durch den Kunden resultieren, haftet rinqo nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Der Kunde stellt rinqo von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Pflichtverletzung des Kunden nach diesen AGB beruhen — insbesondere Verstöße gegen Abschnitt 2 (Nutzungsgrenzen), Abschnitt 9 (Mitwirkungspflichten) oder gegen Informations- und Einwilligungspflichten des Kunden gegenüber seinen Endnutzern.
13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) rinqo verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Kunde durch den Einsatz der Plattform personenbezogene Daten seiner Endnutzer durch rinqo verarbeiten lässt, gilt der in der AVV-Fassung vom 20.04.2026abgebildete Auftragsverarbeitungsvertrag. Er wird mit Vertragsschluss einbezogen und steht zum Download bereit.
(3) Eine aktuelle Liste der von rinqo eingesetzten Sub-Prozessoren nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO findet sich auf rinqo.de/sub-processors. Änderungen kündigen wir mit einer Frist von 14 Tagen an; der Kunde hat in diesem Zeitraum ein Widerspruchsrecht.
14. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach erkennbar vertrauliche Informationen der anderen Partei weder offenzulegen noch für andere Zwecke als die Vertragsdurchführung zu verwenden. Die Verpflichtung besteht zwei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
15. Änderungen dieser AGB
(1) rinqo darf diese AGB mit einer Vorankündigungsfrist von 30 Tagen per E-Mail an die hinterlegte Adresse ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb dieser Frist in Textform widerspricht.
(2) Widerspricht der Kunde, sind wir berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Wirksamwerden der Änderung zu kündigen.
16. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von rinqo.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Letzte Aktualisierung: 20. April 2026. Änderungen vorbehalten, vorbehaltlich der in Abschnitt 15 geregelten Ankündigungspflicht.