Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Wenn du rinqo einsetzt, verarbeiten wir Endkunden-Daten in deinem Auftrag. Dafür schließen wir mit dir einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Er wird mit Vertragsschluss automatisch Bestandteil der AGB.

Den vollständigen AVV — samt technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) und der namentlichen Unterauftragsverarbeiter-Liste — stellen wir gezielt unseren Kundinnen und Kunden bereit:

Einen vendor-freien Überblick über die eingesetzten Dienste-Kategorien findest du unter rinqo.de/sub-processors und in unserer Datenschutzerklärung.